Hund und Bewegung
Physiotherapie, Gesundheitstraining und mehr...

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln im Sinne der §§611 ff BGB die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen (nachfolgend "Tierhalter/Kunde" genannt) und Hund und Bewegung - Stina Lindstädt, Wittorfer Str. 25, 24534 Neumünster (nachfolgend "Hund und Bewegung" genannt), soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.  

§2 Dienstvertrag

  1. Der Dienstvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter/Kunde das generelle Angebot von Hund und Bewegung annimmt und sich zum Zweck von Beratung, Diagnose, Therapie und Training an Hund und Bewegung wendet.

§3 Inhalt und Zweck des Dienstvertrags

  1. Hund und Bewegung erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten/Tierhalter/Kunden in der Form, dass Hund und Bewegung ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Hundephysiotherapie/Hundechiropraktik/Hundetrainings zur Beratung, Diagnose, Therapie und Training beim Patienten anwendet.
  2. Über die Diagnose-, Therapie- und Trainingsmethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von Hund und Bewegung über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteilen in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend aufgeklärt wurde. Soweit der Tierhalter/Kunde nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist Hund und Bewegung befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Tierhalters/Kunden entspricht.
  3. Eine Heilung oder ein Erfolg durch die angewandten Methoden werden weder in Aussicht gestellt, noch versprochen. Heilversprechen sind gesetzlich unzulässig und werden auch nicht gegeben. 
  4. Hund und Bewegung darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen. 

§4 Mitwirkung des Tierhalters

  1. Eine aktive Mitwirkung des Tierhalters/Kunden ist gern gesehen, jedoch ist der Tierhalter/Kunde nicht dazu verpflichtet. Hund und Bewegung ist jedoch berechtigt, die Behandlung, die Therapie und das Training abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter/Kunde Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapie- und Trainingsmaßnahmen vereitelt. Hund und Bewegung haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Tierhalter/Kunden, durch Mitwirkung an der Therapie oder dem Durchführen des Trainings, verursacht werden.
  2. Hunde, die an einer Gruppentherapie und/oder Training teilnehmen, müssen haftpflichtversichert und frei von ansteckenden Krankheiten sein. 
  3. Hund und Bewegung übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziel. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinem körperlichen Voraussetzungen orientiert.
  4. Der Tierhalter/Kunde wird darauf hingewiesen, dass durch Hund und Bewegung gelehrte Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb des Trainings bzw. der Therapie, insbesondere der konsequenten Umsetzung sogenannter Hausaufgaben, den optimalen Erfolg erzielen können.

§5 Honorar

  1. Hund und Bewegung hat für seine Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Es gelten die in der gültigen Preisliste aufgeführten Sätze.  Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
  2. Die Honorare sind für jede Beratung, Diagnostik, Therapie und Training vom Tierhalter/Kunden in bar oder Karte an Hund und Bewegung zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor der Dienstleistung vereinbart werden. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.
  3. Hund und Bewegung verpflichtet sich nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5 €.
  4. Erfolgt die Zahlung nach der Mahnung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird der Vorgang ohne Benachrichtigung einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.


§6 Fahrtkosten

  1. Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km ist der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.

§7 Haftung

  1. Der Tierhalter/Kunde haftet für sämtlichen Schäden, die an Personen, Ausrüstung und Einrichtung durch ihn oder den Hund verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Der Tierhalter/Kunde hat für sein Tier eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

§8 Termine

  1. Termine müssen durch den Therapeuten bestätigt werden. Dies kann per Post, E-Mail, Whats-App, telefonisch, per Buchungsportal oder im persönlichen Gespräch geschehen. Sobald Termine bestätigt wurden, gelten sie als vertraglich vereinbart.
  2. Für alle Termine, die innerhalb 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin durch den Tierhalter/Kunden abgesagt werden, wird der volle des Betrags in Rechnung gestellt. Ich arbeite rein terminorientiert, die vereinbarten Termine werden von mir nur für Sie und Ihren Hund freigehalten. Bei höherer Gewalt - z.B. Autounfall, akute Erkrankungen, - können Ausnahmen gemacht werden.
  3. Bei Verspätungen des Tierhalters/Kunden zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Hund und Bewegung ist nicht verpflichtet, die selbstverschuldete Verspätung nachzuholen oder vom Honorar abzuziehen.
  4. Aufgrund von nicht vorhersehbaren Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder der Wetterlage kann es bei Hausbesuchen zu Verzögerungen kommen. Der Tierhalter/Kunde wird über die Verzögerung unverzüglich über seine Telefonnummer informiert, sofern er diese Hund und Bewegung mitgeteilt hat.

§9 Seminare/Vorträge/Veranstaltungen/Events

  1. Die Anmeldung zu Seminaren/Vorträge/Veranstaltungen/Events muss schriftlich via E-Mail, Kontaktformular oder Buchungssystem erfolgen. Die Gebühr muss spätestens 7 Tage vor Beginn des Seminars/Vortrags/der Veranstaltung/des Events überwiesen werden. Bis zu 14 Tage im voraus ist es möglich sich gebührenfrei von dem Seminar/Vortrag/Veranstaltung/Event abzumelden. Danach wird für eine Absage 50% der Gebühr berechnet, spätestens muss diese Abmeldung 7 Tage vor Beginn erfolgen. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen wird die volle Gebühr berechnet, es kann ein Ersatz gestellt werden.
  2. Nach der Anmeldung erhält der Tierhalter/Kunde eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldungen werden in ihrer eingehenden Reihenfolge bearbeitet und die freien Plätze vergeben. Wenn ein Seminar/Vortrag/Veranstaltung/Event bereits ausgebucht ist, wird der Tierhalter/Kunde auf Wunsch auf eine Warteliste gesetzt und unverzüglich informiert, wenn ein Platz frei geworden ist.

§10 Vertraulichkeit 

  1. Hund und Bewegung behandelt die Tierhalter-/Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratung, der Therapie und des Trainings sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf diese Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters/Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird. 
  2. Wenn Hund und Bewegung aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - zum Beispiel die Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist - entfällt die Schweigepflicht. Ferner ist §8 Abs. 1 nicht anzuwenden, wenn im Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose, Therapie oder Training persönliche Angriffe gegen Hund und Bewegung und die Berufsausübung stattfinden und Hund und Bewegung sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
  3. Hund und Bewegung führt Aufzeichnungen über die Leistungen als Handakte. Dem Tierhalter/Kunden steht keine Einsicht dieser zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen.
  4. Sofern der Tierhalter/Kunde eine Therapie- oder Trainingsakte verlangt, erstellt diese Hund und Bewegung kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte.
  5. Handakten werden von Hund und Bewegung 10 Jahre nach der letzten Therapie, Training oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen können, unterbleibt die Vernichtung.

§11 Datenschutz

  1. Die Richtlinien der DSGVO, die unter "Datenschutz" einzusehen sind, gelten.

§12 Gerichtsstand & Erfüllungsort 

  1. Für beide Parteien ist der Gerichtsstand das Amtsgericht Segeberg .
  2. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.

 

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